Siehe Punkt „Inhaber von Führungsaufträgen“.
Derzeit leitet die Schulführungskraft Ralf Stefan Troger die Wirtschaftsfachoberschule H. Kunter - Bozen.
Informationen zur Schulführungskraft (Lebenslauf, Ernennungsakte, Jahreseinkommen, Erklärungen über das Nichtbestehen von Nichterteilbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründen, Erklärung über das Nichtbestehen eines Interessenskonfliktes) finden Sie hier.
Informationen zu den ausgeschiedenen Führungskräften finden Sie hier.
Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender oder unvollständiger Mitteilung der veröffentlichungspflichtigen Informationen und Daten bekannt (letzte Aktualisierung am 21.06.2024)
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung zentral veröffentlicht.
Stellenplan (transparente-verwaltung.provinz.bz.it)
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung zentral veröffentlicht.
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (transparente-verwaltung.provinz.bz.it)
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals
Nebentätigkeiten des Lehrpersonals
Kollektivvertragsverhandlungen für das Landespersonal (provinz.bz.it)
Kollektivvertrag für das Staatspersonal (provinz.bz.it)
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen: Es wird auf folgende Seite der Homepage des Deutschen Schulamtes verwiesen, auf der u. a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht sind
Für diese Überprüfung und Bestätigung sind in jeder Verwaltung die unabhängigen Bewertungsorgane (sog. „Organismi indipendenti di valutazione“, OIV) oder Organe mit ähnlichen Funktionen der jeweiligen Körperschaft zuständig. Mit Beschluss Nr. 488 vom 13. Juni 2023 hat die Landesregierung den Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz angepasst und beschlossen, dass die Überprüfungs- und Bestätigungsaufgaben von den Kontrollorganen der Schulen laut Artikel 33 ff. des DLH Nr. 38/2017 wahrgenommen werden sollen.“